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Steuern für Zinsen

Tagesgeldzinsen unterliegen der Abgeltungssteuer

Die bisherige Regelung sah vor, dass alle Zinsen und Erträge in der sog. Anlage KSO der Steuererklärung angegeben wurden. Dann wurden ggf. Freibeträge und Pauschalen abgezogen und der verbleibende Rest mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dieser konnte dann im Maximalfall bis weit über 40 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer reichen.

Die Erhebung von Steuern auf Kapitalerträge war bis zum Jahr 2009 ein relativ zeitaufwändiger und bürokratischer Vorgang. Mit Beginn des Jahres 2009 wurde die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge eingeführt.

Die Besteuerung der Tagesgelder erfolgt in Deutschland nach folgenden Grundsätzen:

+ Für die Geldanlage bzw. die Rückzahlung des Tagesgeldes werden keine Steuern erhoben. Der reine Einzahlungs- und Auszahlungsvorgang unterliegt somit keiner Transaktions- oder Börsenumsatzsteuer. Hier ist das Steuerrecht konsequent, denn es handelt sich ja um einen reinen Ein- und Auszahlungsvorgang !

+ Werden Zinsen gutgeschrieben, dann wird der Abgeltungssteuer-Betrag SOFORT von der Bank einbehalten. D. h. die Bank schreibt nicht den vollen Zinsbetrag dem Konto gut, sondern den Zinsbetrag reduziert um den Anteil der Abgeltungsteuer.

+ Ausnahme hiervon bildet weiterhin der sog. Freistellungsauftrag. Mit diesem Formular teilt der Kunde der Bank mit, dass er seinen Steuerfreibetrag dort verwenden will.

+ Jeder Betrag, der über den Steuerfreibetrag hinausgeht, wird ohne Nennung des Namens, der Anschrift oder sonstiger personenbezogener Daten an die Finanzbehörden überwiesen. Insofern ist die Abgeltungsteuer ein erheblicher Fortschritt gegenüber der früheren Form der Veranlagung.

+ Nach dem Ende des Kalenderjahres erhält der Kunde eine Aufstellung über alle Erträge, Zinsen und Kursgewinne aus seiner Geschäftsbeziehung mit der Bank als Bestätigung darüber, dass die Steuern überwiesen worden sind. Diese Aufstellung kann er seiner Steuererklärung beifügen, an den bezahlten Steuern wird sich dadurch allerdings nichts ändern.

+ Besteht auf dem Tagesgeld-Konto am Jahresende ein Guthaben, so wird diese Substanz nicht weiter besteuert, denn die Vermögensteuer ist in Deutschland seit einiger Zeit abgeschafft. Ein Guthaben am Jahresende (und wie auch während des Jahres) signalisiert der Bank lediglich eine hohe Bonität bzw. eine hohe Wertigkeit des Kunden.

Fazit: Das Tagesgeld-Konto ist auch in Bezug auf die Versteuerung ein sehr pflegeleichtes Konto. Die Besteuerung wird automatisch von der Bank durchgeführt und man braucht sich eigentlich um nichts mehr kümmern. Nur die Zinsen der einzelnen Banken vergleichen sollte man schon.

 

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