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Abgeltungssteuer Tagesgeld

Die Abgeltungssteuer kommt!

Davon haben wir schon alle gehört: Zum 01.01.2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Doch es gibt viele offene Fragen die sich Verbraucher stellen.

Lesen Sie welche Folgen sich für Otto-Normal-Verbraucher durch die Abgeltungssteuer ergeben und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Nutzen Sie schon heute die Vorteile der Abgeltungssteuer!

Statt der bisher fälligen Zinsabschlagssteuer wird ab 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Bisher war es so, dass ohne Freistellungsauftrag von der Bank eine Vorauszahlung auf die Zinsabschlagssteuer in Höhe von 30 % einbehalten wurde. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wurde diese dann in Höhe des persönlichen Steuersatzes entgültig festgesetzt. Zukünftig gilt für alle ein Steuersatz in Höhe von 25 %.

Der Sparerfreibetrag wurde in den zurückliegenden Jahren bereits deutlich gesenkt und beträgt für das Jahr 2008 für Ledige 750 Euro und bei Ehegatten 1.500 Euro. Mit dem Werbekosten-Pauschbetrag 801 bzw. 1.602 Euro. Zinsen bis zu diesem Betrag unterliegen jetzt und auch in Zukunft nicht der Zinsabschlags- oder Abgeltungssteuer. Ab 2009 wird lediglich der Freibetrag und die Werbekosten-Pauschale zu einem Betrag zusammengelegt.

Alle deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, bekommen die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurück, wie das bisher auch der Fall war.

Sparer deren persönlicher Steuersatz über 25 % liegt haben durch die Abgeltungssteuer einen Vorteil der sich im Geldbeutel bemerkbar macht. Bei Ledigen übersteigt der Steuersatz die Grenze von 25 % bei rund 46.000 Euro Jahreseinkommen, bei Anwendung der Splitting-Tabelle ab etwa 92.000 Euro.

Fazit: Steht das Tagesgeld im Mittelpunkt der Betrachtung so ist die Abgeltungssteuer auf jeden Fall ein Vorteil. Denn statt bis zu 42 % (oder gar 45 % bei Einkommen > 250.000 Euro) müssen nur noch maximal 25 % Steuern auf Zinseinnahmen gezahlt werden.

Wie bei "steuerlicher Neuverteilung" so üblich gibt es aber nicht nur Gewinner bei der Abgeltungssteuer. Denn es sind zukünftig mehr Einnahmen die unter die Abgeltungssteuer fallen als das bisher bei der Zinsabschlagssteuer der Fall war. So werden auch Spekulationsgewinne der Abgeltungssteuer unterliegen und das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Spekulationsgewinne im Privatvermögen wird entfallen.

 

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