100%ige Einlagensicherheit
Viele Banken bieten eine 100%ige Einlagensicherheit an. Diese kann natürlich naturgemäß nur im Rahmen der Haftung der Bank selbst gelten. Es besteht jedoch kein Grund zur Beunruhigung, denn für Tagesgeldbanken gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie bei "normalen Banken" und anderen Geldinstituten auch.
Sicherheit durch gesetzliche Absicherung
Banken die ihren Sitz in der EU haben müssen Einlagen ihrer Kunden absichern. Dies regelt ein EU-Gesetz über eine nationale Entschädigungseinrichtung. In Deutschland ist dies die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken", die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von 1998 existiert.
Diese schützt alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen die ihren Sitz in Deutschland haben bis zu 90% ihres Wertes, max. jedoch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro je Anleger.
Sicherungseinrichtungen deutscher Banken
Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es in Deutschland den "Einlagensicherungsfond der privaten Banken". Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben der Bankkunden bei den angeschlossenen privaten Banken bis zur Höhe von 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert.
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